Schwerpunkte
Recht haben und Recht bekommen ist oft ein langer Weg, auf dem ich Sie gerne begleite und berate.
Rechtsgebiete, in welchen Sie meine Hilfe beanspruchen können:
Familienrecht
Zum Familienrecht gehören insbesondere alle Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit einer Scheidung stehen.
- Trennung und Scheidung (nach deutschem und internationalem Recht)
- Unterhaltsrecht (Trennungs-, nachehelicher Ehegatten-, Kindes-, und Elternunterhalt)
- Kindschaftsrecht (Sorge- und Umgangsrecht)
- Vermögensauseinandersetzung (Zugewinn)
- Versorgungsausgleichsverfahren
- Lebenspartnerschaftsrecht
- Hausratsteilung
- Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Gerne berate ich Sie auch bezüglich Eheverträgen. Diese können oft sinnvoll sein, da sie in der Regel zu einem Zeitpunkt abgeschlossen werden, an dem sich die Ehepartner noch einig sind und die Interessen des anderen respektiert werden.
Gewaltschutz/ Opferschutz / Nebenklage
Opfer von Gewalt – seien es Kinder, Frauen oder Männer – brauchen Schutz. Wer ein Opfer häuslicher Gewalt wird, braucht besonderen Schutz. Neben oder statt eines Strafverfahrens können zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten in Anspruch genommen werden, z.B.
- Wohnungszuweisung
- Kontakt- und Annäherungsverbot
Gerne berate ich Sie, welche Schutzanordungen am sinnvollsten sind und stelle die entsprechenden Anträge bei dem Familiengericht.
Sollten minderjährige Kinder betroffen sein, werden Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz nicht ohne Einfluss auf die Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht bleiben. Im Rahmen des Verfahrens nach dem Gewaltschutzgesetz prüfe ich für Sie auch, ob ein Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts oder zumindest des Aufenthaltsbestimmungsrechts möglich ist, um das Kind vor weiteren Gewalterfahrungen zu schützen.
Nach einer Straftat ist der Leidensweg des Opfers in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht zu Ende. Für ein Opfer, welches durch eine Straftat unmittelbar oder mittelbar einen körperlichen, seelischen und/oder materiellen Schaden erlitten hat, können sich die Lebensumstände erheblich verändern.
Als Opferanwältin helfe ich Ihnen aktiv zu werden, ich habe die Möglichkeiten, berechtigte Ansprüche und Rechte schnell durchzusetzen. Im Ermittlungs- und Strafverfahren kann ich unter anderem:
- Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen
- Sie bei der polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Vernehmung begleiten, beraten und unterstützen
- Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz stellen
- während des gerichtlichen Verfahrens, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, erreichen, dass der/die Angeklagte oder die Öffentlichkeit von der Verhandlung zeitweise ausgeschlossen werden
- bereits im Strafverfahren Schadensersatzansprüche/Schmerzensgeld durchsetzen, so dass ein weiterer zivilrechtlicher Prozess erspart bleibt
Sind sie Opfer von bestimmten Straftaten geworden, kann ich Sie als Nebenkläger vertreten. Sie sind dann nicht nur auf die Zeugeneigenschaft beschränkt, sondern erhalten die Möglichkeit als selbständiger Verfahrensbeteiligter aktiv am Strafprozess teilzunehmen.
Allgemeines Zivilrecht / Zwangsvollstreckungsrecht
Hierzu gehören alle Fragen und Problemstellungen des täglichen Lebens einer Privatperson, einer Firma oder einer anderen Gesellschaftsform, z.B.
- Kauf-, Miet-, Pacht-, Reise-, Werk- und Dienstverträge
- Vertragsauslegung und Vertragsgestaltung
- allgemeine Geschäftsbedingungen
- Mahnverfahren, Klageeinreichung
Wenn Sie Ihr Recht und einen entsprechenden Titel bekommen haben, helfe ich Ihnen, Ihre Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung zu realisieren.